Freie Ärztewahl der privaten Krankenversicherung

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Frei Ärztewahl ist die Auswahl oder Wahl des Behandlers.

Bei der Wahl des Behandlers spricht man allgemein von der freien Ärztewahl. Dies stellt grade einen großen Unterschied zwischen den privaten und den gesetzlichen Krankenkassen da. Gesetzlich Versicherte haben zwar auch eine Arztwahl, nur dieser Arzt muss auch einen Vertrag mit der eigenen Krankenkasse haben, sonst kann der Arzt seine Leistungen nicht mit dieser abrechnen. Bei den privat Versicherten ist dies nicht der Fall.

Worin unterscheidet sich die Ärzteauswahl bei der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung?

Gesetzlich Versicherte können zu jeden niedergelassenen Arzt gehen, der mit der jeweiligen Krankenversicherung einen Vertrag hat – Ärztewechsel bedürfen der Überweisung. Besonders groß werden die Unterschiede, wenn der Versicherte alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchte. Denn es sind zwar einige wenige alternativen Heilmethoden bei den Krankenkassen zugelassen – aber generell sollte man sich von der eigenen Krankenkasse vorher eine Kostenübernahme zusagen lassen. Sonst aufgelaufene Kosten müssen dann selbst beglichen werden.
Da sind die privat Versicherten im klaren Vorteil. Ihnen steht die ganze freie Ärztewahl ohne Einschränkungen offen, bedarf keiner Überweisung und die meisten alternativen Heilmethoden sind im Leistungspaket inbegriffen.

Bei der Wahl einer privaten Krankenkasse sollte man erst einmal die Wünsche und Bedürfnisse klar definieren. Mit dieser Vorgabe kann man sich bei verschiedenen Anbietern das jeweilige Leistungspaket vorstellen lassen und in Ruhe dann entscheiden.

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