Freie Heilfürsorge für Personengruppen des öffentlichen Dienstes
Für einzelne, ganz bestimmte Personengruppen des öffentlichen Dienstes gibt es die kostenlose Krankenversorgung. Dies ist eine der Fürsorgepflichten, die der öffentliche Dienst gewährt.
Zu den bestimmten Personengruppen gehören u. a. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Zivildienstleistende, Grenzschutz- und Polizeibeamte sowie Beamte der Feuerwehr. Für Familienangehörige dieser Personengruppen besteht der Anspruch auf Beihilfe zur Krankenversorgung. Allerdings müssen die Angehörigen dieser Personengruppen selbst krankenversichert sein, der Kassenbeitrag ist entweder vermindert oder aber, wenn er privat versichert ist, erhält er einen Zuschuss zum Beitrag.
Gesetzliche Krankenvesicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen können den Beitrag für die Angehörigen dieser Personengruppen niedrig halten, da sie nur die Familienversicherung übernehmen müssen. Scheidet derjenige, der zu den anspruchsberechtigten Personengruppen gehört, aus dem öffentlichen Dienst aus, erlischt der Anspruch. Scheidet er auf Grund seines Alters aus und geht in Pension, so besteht der Anspruch weiter und zwar auf etwa 70% der Beihilfe. Es ist zu empfehlen, bereits in jungen Jahren eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung abzuschließen, sodass keine Gesundheitsprüfung fällig wird und die Beiträge niedrig sind.