Die Nachmeldefrist kommt hauptsächlich bei den privaten Krankenversicherungen zum Tragen. Die Dauer der Nachmeldefrist ist der Zeitraum, der zwischen Antragstellung und Policierung liegt.
Kommt es beim Antragsteller während dieses Zeitraumes zu ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sowie Beratungen, so hat er diesen Umstand unmittelbar der privaten Krankenversicherung zu melden. Das gilt auch, wenn im Zeitraum der Nachmeldefrist vom Arzt eine Schwangerschaft festgestellt wird.
Erkrankungen, Untersuchungen, Beratungen und ärztliche Behandlungen, die erst nach der Nachmeldefrist zum Zuge kommen, fallen nicht mehr unter die Nachmeldefrist.
Private Krankenversicherung
Bei den privaten Krankenversicherungen ist diese Frist peinlich genau einzuhalten. Krankheiten, die während der Nachmeldefrist aufgetreten sind und eine langwierige Behandlung benötigen, können auf Grund der Nichtnachmeldung von den Leistungen der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
Der eigenen Sicherheit wegen sollten alle Erkrankungen, die während und auch kurz nach der Nachmeldefrist auftreten, der Versicherung gemeldet werden. Erkrankungen, die bereits im Gesundheitsfragebogen enthalten sind, müssen nicht mehr separat aufgeführt werden.