Gebührenordnung ist die Grundlage für die Abrechnung der Ärzte und Heilpraktiker
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen wurde eine neue Gebührenverordnung mit Stand September 2008 vereinbart. Die Gebührenordnung ist in drei Gruppen aufgeteilt und zwar
- GOÄ ≈ Gebührenordnung für Ärzte
- GOZ ≈ Gebührenordnung für Zahnärzte
- GebüH ≈ Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
In der GOÄ sind außer den ärztlichen Leistungen auch die Leistungen verzeichnet, die ein Labor erbringt. Der Gebührenrahmen hat sich nicht verändert und können Ärzte und Zahnärzte für ihre persönlich erbrachten Leistungen das 1- 3,5fache des Gebührensatzes abrechnen. Medizinisch-technischen Leistungen können mit dem 1-2,5fachen und Laborleistungen mit 1-1,3fachen des Gebührensatzes abgerechnet werden.
Allerdings ist bei der Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen als Anlage die Aufstellung von Leistungen enthalten, die sowohl nach Fachärzten als auch nach Behandlungen unterteilt ist und für jede Behandlung eine bestimmte Punktzahl vorhanden, die einen Geldbetrag ausweist. So erhält z. B. ein Arzt für eine telefonische Beratung 80 Punkte. Diese Punktzahl hat einen Geldwert von EUR 4,66.