Geldleistung

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Auf Geld- und Sachleistungen hat der gesetzlich Versicherte einen Anspruch gegenüber seiner Krankenversicherung. In der Regel werden der Sachleistungen in Anspruch genommen, die z. B. ärztliche Behandlungen sein können sowie Arzneimittel. In bestimmten Fällen hat der Versicherte auch Anspruch auf

Geldleistungen gegenüber seiner Krankenversicherung. Dies ist bei folgenden Fällen der Fall:

  • Bezug von Krankengeld

Ist der Versicherte vom Arbeitgeber nach 6 Wochen Krankheit „ausgesteuert“, so hat er Anspruch auf Krankengeld, sofern er noch arbeitsunfähig ist. Dieses wird nach dem durchschnittlichen Nettogehalt ausgerechnet und beträgt etwa 70% des Arbeitsentgeltes. In der Regel beträgt der Zeitraum für den Bezug von Krankengeld 78 Wochen.

  • Mutterschaftsurlaubsgeld

Mutterschaftsgeld wird in der Regel 15 Wochen lang bezahlt und zwar ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Wie auch beim Krankengeld wird das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate zu Grunde gelegt.

  • Pflegegeld

Wird die Pflege eines pflegebedürftigen Versicherten von Verwandten oder Bekannten durchgeführt und nicht durch einen Pflegedienst, so wird für die häusliche Pflege ein bestimmter Geldbetrag von der Krankenkasse entrichtet. Wie hoch dieser Geldbetrag ist richtet sich nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.

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