Gesellschafter der GmbH, OHG oder KG

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Gesellschafter einer GmbH können Personen sein, die als Geschäftsführer der GmbH auftreten und gleichzeitig der beherrschende Gesellschaft sind. In diesem Fall besitzt dieser Gesellschafter die Anteilsmehrheit oder es ist eine Ein-Mann-GmbH.

Dieser Gesellschafter kann, wie andere Arbeitnehmer auch, durchaus gem. den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sein. Bei einer Gesellschaft, wie z. B. GmbH, OHG oder KG, werden in der Regel mit den Gesellschaftern Verträge abgeschlossen, die auch das Einkommen regeln. Liegt das Einkommen unterhalb der versicherungspflichtigen Höchstgrenze, so sind der oder die Gesellschafter in der Krankenversicherungspflicht, sofern der Vertrag ein Angestelltenverhältnis beinhaltet. Ist der Gesellschafter auf selbständiger Basis tätig, so wird er wie ein Freiberufler behandelt. Gesellschafter der OHG und die Komplementäre einer KG sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Das resultiert daraus, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen, um einen Gesellschafter versicherungspflichtig bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dazu gehören, dass der Gesellschafter ein Einkommen unterhalb der versicherungspflichtigen Grenze erhält und nicht der beherrschende Gesellschafter ist.

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