Gesundheitsstrukturgesetz: Gesundheit

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Die Fortführung des Gesundheitsreformgesetzes ist das Gesundheitsstrukturgesetz, kurz GSG genannt, vom 01.01.1993, das zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherungen dienen soll.

Enthalten sind im GSG

die Einführung eines Arznei- und Heilmittelbudgets. Dieses wurde im Januar 2002 allerdings für Ärzte einer Region abgeschafft und durch Ausgabevolumen und Zielvorgaben ersetzt.

  • die Budgetierung der Leistungsabgaben und Verwaltungskosten
  • Risikostrukturausgleich, der zwischen den einzelnen Krankenkassen und Kassenarten getätigt wird. Dieser orientiert sich nach Alter, Geschlecht und Familien- sowie Einkommensstruktur.
  • ambulante Operationen sollen gefördert werden
  • Einführung von Fallpauschalen und Sonderentgelten im stationären Bereich
  • Kassenwahlfreiheit

Das Gesundheitsstrukturgesetz

Das Gesundheitsstrukturgesetz soll helfen, die Kosten zu dämpfen und durch neue Formen der Vergütung der Leistungsanbietet Ausgaben zu begrenzen. Weitere Reformen traten 1997 mit den Neuordnungsgesetzen der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft. Ferner haften Vertragsärzte für die Überschreitung des Budgets.

Eine Folge des Gesundheitsstrukturgesetzes ist auch, dass die Krankenversicherungskarte die Krankenscheine abgelöst hat.

n/a