gmbh: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und nach § 13 des GmbHG eine juristische Person. Die GmbH kann sowohl klagen als auch verklagt werden. Auch kann die GmbH Eigentum z. b. an Grundstücken erwerben. Der Vorteil dieser Gesellschaftsform ist der, dass nur mit der Einlage, also dem Gesellschaftsmögen gehaftet wird. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird auch im Falle eines Konkursverfahrens nicht angetastet.

Da diese Gesellschaftsform sehr flexibel bezüglich des Zweckes ist, ist sie für Neugründer sehr interessant. Bereits eine einzige Person kann eine GmbH gründen und zwar mit einer Errichtungserklärung. Sind mehrere Personen an der Gesellschaft beteiligt, wird ein Gesellschaftervertrag benötigt, der Angaben über Firma und deren Sitz sowie den Gegenstand des Unternehmens und die Einlagen der einzelnen Gesellschafter sowie das Stammkapital enthält. Das ist im § 3 GmbHG verankert.

Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam wird, so definiert es der § 11 Abs. 1 GmbHG. Das Handelsregister trägt die GmbH nur dann ein, wenn mindestens ein Viertel jeder Einlage eingezahlt wurde, d. h. mindestens EUR 12.500,00 müssen eingezahlt worden sein, das sind 50% des Mindeststammkapitals.

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH in allen Bereichen, auch vor Gericht. Dabei muss der Geschäftsführer nicht gleichzeitig auch Gesellschafter sein.

Die Auflösung der GmbH kann gem. § 60 GmbHG erfolgen, wenn ¾ der Gesellschafter die Auflösung beschließen oder im Zuge eines Insolvenzverfahrens.

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