Die Härtefallregelung kommt dann zum Tragen, wenn der Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen nicht aufgrund geringen Einkommens nicht leisten kann. Das trifft in der Regel Rentner und Empfänger von Leistungen, die vom Job Center oder Sozialamt erbracht werden. Die Härtefallregelung greift z. B. bei Zahnersatz.
Krankenversicherung
Ob die Härtefallregelung zum Tragen kommt, hängt vom Einkommen und der daraus errechneten Belastungsgrenze ab. Wir diese Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreicht und wird davon ausgegangen, dass dies auch im Folgejahr geschieht, so kann sich der Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung bescheinigen lassen, dass er keine Zuzahlungen mehr zu leisten hat. Die Belastungsgrenzen liegen bei 2% des Jahresbruttoeinkommens und bei chronisch Kranken bei 1%.
Versicherte
Der Versicherte hat weitere andauernde Behandlungen der Krankenkasse nach Ablauf eines Kalenderjahres nachzuweisen. Die Krankenversicherung behält sich jedoch vor, den medizinischen Dienst zwecks Gutachten einzuschalten.
Versicherte, die Leistungen vom Job Center, Sozialamt oder BaFöG oder Ausbildungsförderung erhalten, fallen auf Grund ihres geringen Einkommens unter die Härtefallregelung. Die Krankenversicherungen erstatten hier bei Zahnersatz den doppelten Festzuschuss. Alle darüberhinausgehenden Kosten werden im Einzelfall überprüft.