Viele Pflegebedürftige wollen zu Hause gepflegt werden und nicht in einem Pflegeheim. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist als häusliche Pflege im Leistungskatalog der Sozialversicherungen enthalten. Finanziert wird diese von
- der Krankenversicherung (gesetzlich und privat)
- der Pflegeversicherung
- des Bundessozialhilfegesetzes
- durch Eigenanteile bzw. eigenes Vermögen
Pflege
Geleistet wird die häusliche Pflege meist von Verwandten und Familienmitgliedern mit Unterstützung der privaten Pflegedienst und den Sozialstationen, die entweder staatlich meist aber kirchlich organisiert sind.
Die Kostenübernahme für diese Dienste werden von o. g. Institutionen übernommen. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten übernimmt, die unbedingt notwendig sind, leistet die private Krankenversicherung auch Leistungen, die über diese Notwendigkeit hinausgehen.
Gesetzlich Versicherte
Der gesetzlich Versicherte hat einen Eigenanteil an den Kosten zu tragen, der zurzeit EUR 10,00 beträgt sowie die Kosten, die für max. 28 Tage je Kalenderjahr anfallen. Pflegebedürftige unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.
Zu der häuslichen Pflege kann auch die Leistung durch eine Haushaltshilfe in Betracht kommen. Diese beschränkt sich allerdings nur auf ein paar Stunden pro Woche. Die ärztliche Versorgung wird von der gesetzlichen als auch der privaten Versicherung in vollem Umfang übernommen