Eine Hausfrau kümmert sich um Haus, Hof und um vorhandene Kinder. Dadurch hat sie keinen Arbeitgeber, der sie auf Grund ihrer Tätigkeit krankenversichert. Trotzdem hat sich verschiedene Möglichkeiten sich krankenversichern zu lassen.
Gesetzliche Krankenkasse
- Ist sie verheiratet und der Ehepartner ist in einem Arbeitsverhältnis und somit gesetzliche versichert, kann die Ehefrau und die vorhandenen Kinder als Familienmitglieder über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen beitragsfrei mitversichert werden.
Beitragsbemessungsgrenze
- Ist der Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis, verdient aber über der Beitragsbemessungsgrenze oder ist der Ehepartner selbständig oder freiberuflich tätig, so ist, wenn nicht in der gesetzlichen, in der privaten Krankenversicherung versichert. Auch hier kann die nichtberufstätige Ehefrau versichert werden, allerdings nicht beitragsfrei.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
- Ist der Ehepartner arbeitslos und bezieht Leistungen von der Arbeitsagentur oder dem Job Center, so ist der Ehepartner automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Ehefrau kann somit die beitragsfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen.
Privat oder gesetzlich
- War die Ehefrau davor selbständig, freiberuflich tätig oder Beamtin, und war sie in der privaten Krankenversicherung versichert, so kann diese Versicherung beitragspflichtig weitergeführt werden.
Private Krankenversicherung
- Ist der Ehemann in der privaten Krankenversicherung versichert und die Ehefrau war während ihrer Berufstätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so kann sie in dieser kostengünstig weiterhin versichert bleiben.