Haushaltsbegleitungsgesetz und gesetzliche Krankenkasse

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Haushaltsbegleitungsgesetz und dessen Auswirkungen:

Auf die gesetzlichen Krankenversicherungen aber auch auf die privaten Krankenversicherungen hat das Haushaltsbegleitgesetz, das 1984 in Kraft getreten ist, unterschiedliche  Auswirkungen. Ist der Leistungsempfänger in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so werde die Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse, seit 01.01.2011 nicht mehr für die Rentenversicherung, vom Leistungsgeber, Job Center, Sozialamt, an die Krankenversicherung abgeführt.

Kinderlose

Für kinderlose Versicherte erhöhte sich seit 2005 die Pflegeversicherung um 0,25%. Dies gilt nicht für Versicherte, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Somit erhöht sich der Arbeitnehmeranteil, die kinderlos sind, an der Pflegeversicherung auf 1,1%. Des Weiteren wurde eine erhöhte Beitragspflicht von Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld, beschlossen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Krankengeld um 13,7% gekürzt. Die Ausfallzeiten während des Bezuges von Krankengeld werden von der Rentenversicherung bei der Rentenberechnung mit einbezogen.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen während des Krankengeldbezuges die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in voller Höhe (im Umlageverfahren) und zwar während der Dauer, in der Tagegeldzahlungen geleistet werden.

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