Für Unterbringung einer Person in einem Alten- oder Pflegeheim ist eine Bescheinigung von einem Arzt oder Sachverständigen notwendig. Diese Bescheinigung ist ein Dokument, das der Person bescheinigt, dass eine Heimunterbringung notwendig ist. Die Heimunterbringungs- oder Heimbedürftigkeitsbescheinigung kommt den Personen zugute, die die Unterbringung in einem Heim nicht finanzieren können und Leistungen der Pflegekasse oder dem Sozialamt in Anspruch nehmen müssen. Ausgestellt wird die Heimbescheinigung vom Personal des medizinischen Dienstes (MDK).
Pflegekasse
Maßgeblich für den Pflegebedarf ist, dass die Voraussetzungen gem. den Begutachter-Richtlinien (BRi) erfüllt sind. Die Kosten, die die Pflegekasse oder das Sozialamt für die Heimunterbringung übernimmt, sind höher als die der privat organisierten Pflege. Wichtig zu wissen ist auch, dass die meisten Pflegeeinrichtungen, die die Menschen stationär aufnehmen, nur noch diese aufnehmen dürfen, wenn ein Gutachten des MDK vorliegt und eine vollständige, stationäre Pflege notwendig ist.
Die Heimbedürftigkeitsbescheinigung kann auch für Personen, bei denen die Pflegestufe I nicht gegeben ist, ausgestellt werden.