Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung Kosten

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Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1995 eingeführt und dient zur Absicherung der Kosten, die für die Pflege von pflegebedürftigen Personen anfallen. Gesetzliche Versicherte sind automatisch auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen derzeit, Stand 2011, 1,95% des Einkommens. Für Kinderlose, die älter als 23 Jahre und jünger als 64 Jahren sind, ist ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,25% des Einkommens zu entrichten. Für besondere Personengruppen, wie z. B. Behinderte, Kinder, Studenten u. a. gibt es entsprechende Regelungen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht mit ihren Leistungen vielen nicht mehr aus und so sind auch private Pflegeversicherungen auf dem Markt. Die Mitgliedschaft in einer privaten Pflegeversicherung ist für privat Versicherte Pflicht. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung orientieren sich nicht am Einkommen, sondern sind vom Lebensalter beim Eintritt und vom Gesundheitszustand abhängig.

Die Pflegeversicherungen haben gem. ihrem Leistungskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen Leistungen finanzieller und sachlicher Art zu erfüllen. Die finanziellen Leistungen bestehen aus Pflegegeld sowie die Übernahme der Kosten für einen Heimaufenthalt. Bei der häuslichen Pflege können auch Sachleistungen dazukommen.

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