Homöopathie gehört zur Alternativ-Medizin.
Die Homöopathie gehört in den Bereich der Alternativ-Medizin und basiert auch den Vorstellungen von Samuel Hahnemann, die im Jahre 1796 veröffentlicht wurden. Diese Vorstellungen besagen, dass „Ähnliches durch Ähnliches“ behandelt und damit geheilt werden kann. Im Jahre 2003 wurde auf dem Deutschen Ärztetag die Zusatz- und Weiterbildung im Bereich der Homöopathie neu definiert und geordnet.
Gesetzliche Krankenversicherung: Leistungskatalog
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen die die homöopathischen Behandlungen nicht verzeichnet. Die privaten Krankenversicherungen hingegen übernehmen, je nach gewähltem Tarif, die Kosten dafür. Auch private Zusatzversicherungen ermöglichen den Besuch bei einem Heilpraktiker und übernehmen diese Kosten.
Allerdings kann trotz vieler Vorteile der Alternativ-Medizin nicht auf die Schul-Medizin verzichtet werden. Treten trotz Homöopathie Symptome verstärkt auf oder kommen neue hinzu, so ist der Besuch bei einem ausgebildeten Mediziner unbedingt notwendig.
Homöopathische Arzneien sind apothekenpflichtig und frei verkäuflich. Die Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln verläuft so, dass die Grundsubstanzen eine Potenzierung durchlaufen, was so viel heißt, als dass sie in einem gewissen Verhältnis, in der Regel 1:10 oder 1:100, mit Wasser oder Alkohol, verdünnt oder mit Milchzucker verrieben werden. Auch wenn die Philipps-Universität Marburg in ihrer 1992 veröffentlichten Erklärung die Homöopathie als Irrlehre bezichtigt, waren trotzdem im Jahre 2009 fast 60% der Deutschen von der Homöopathie überzeugt.