Eine Maßnahme zur Vorbeugung gegen diverse Infektionskrankheiten ist die Schutzimpfung. Unterschieden wird zwischen aktiver Impfung und passiver Immunisierung. Der Unterschied ist der, dass bei einer aktiven Impfung der Impfstoff abgeschwächte oder abgetötete Erreger der Krankheit beinhaltet und diese durch die Impfung dem Patienten verabreicht werden. Dadurch wird da Immunsystem des Körpers des Patienten angeregt und es entwickelt Antikörper. Die passive Immunisierung ist die, bei der dem Patienten bereits Antikörper gegeben werden. Durch Impfungen wurde eine sehr starke Verminderung der Infektionskrankheiten erreicht.
Anspruch auf Impfungen
Einen Anspruch auf verschiedene Impfungen haben auch gesetzlich Krankenversicherte. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses haben eine Reihe Impfungen in den Katalog aufgenommen und festgelegt. Dieser Katalog orientiert sich an der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes in Berlin.
Kosten
Die Kosten für folgende Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
Diphterie, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, Influenza (Gruppe), Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Humane Papilloma Viren (HPV) Keuchhusten, Kindelähmung, Masern, Meningokokken, Mumps, Lungenentzündung, Röteln, Tetanus und Windpocken.
Krankenversicherungen und Übernahme der Kosten
Einige Krankenversicherungen haben weitere Impfungen freiwillig in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Reiseimpfungen, die bei Reisen ins Ausland notwendig werden, werden in der Regel nicht übernommen. Nachfragen bei der gesetzlichen Krankenversicherung sollte man trotzdem, denn manche Kassen bezahlen auch einige Reiseimpfungen.