Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgelegt und entscheidet darüber ob sich ein Angestellter in der privaten Krankenversicherung versichern kann oder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bleibt. Wenn die Pflichtversicherungsgrenze überschritten wird, besteht für den gutverdienenden Angestellten die Möglichkeit seine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln und sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Man kann aber auch freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Alte Regelung für Angestellte die in die private Krankenversicherung wechseln möchten
Angestellte konnten bis Ende 2010 nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie 3 Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lagen. Seit dem 010.01.2011 gilt wieder die damalige Regelung, dass ein Krankenversicherung Wechsel mit Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 1 Jahr möglich ist. Der Krankenversicherungsvergleich sollte nicht außeracht gelassen werden. Denn nur wer richtig vergleicht findet eine günstige Krankenversicherung. Derzeit liegt die Regelung bei nur 1 Jahr.