Kieferorthopädie mit Zahnersatz und Implantaten

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Ein Teil der Zahnmedizin ist die Kieferorthopädie. In diesem Bereich werden Fehlstellungen der Zähne behandelt. In jungen Jahren sind Zahnspange oder Lingualschienen dafür geeignete Mittel, Jugendliche schwören Invasialign, weil diese Zahnkorrektur nicht sichtbar ist. Für beide Zahnkorrekturen gilt: je jünger der Patient ist, desto schneller und effektiver können Fehlstellungen der Zähne beseitigt werden.

Zahnersatz und Implantate sind bei der Krankenversicherung als Leistung möglich

Auch wenn Zahnersatz ansteht und im Behandlungsplan des Zahnarztes Implantate vorgesehen sind, kommt der Kieferorthopäde zum Einsatz. Der Kieferorthopäde kommt immer dann zum Einsatz, wenn es um Kiefer, Kieferknochen, Implantate und Fehlstellungen der Zähne geht.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben für den Kieferorthopäden und für seine Leistungen Standards festgelegt, nach denen sie die Leistung erbringen.  Bei der Kostenübernahme kommt auch das Bonusheft zum Tragen, das eigens für die Zahnmedizin konzipiert wurde. In diesem Heft werden die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt schriftlich und mit Stempel der Praxis dokumentiert und sind so der Beweis dafür, dass der Versicherte sich jährlich der zahnärztlichen Vorsorge gestellt hat.
Für Zahnersatz oder Kosten der Zahnregulierung bieten sich private Zusatzversicherungen an, die sich an den Kosten beteiligen. Allerdings ist bei den meisten eine Wartezeit vorgeschrieben, die bis zu acht Monaten dauern kann, bevor die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist.

n/a