Kölner Hamburger Systematik pkv

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Die Kölner Hamburger Systematik sind Krankheitsverzeichnisse, die für jede Krankheit Bezug zum Behandlungsrisiko nehmen. Diese Verzeichnisse werden bei der Risikoprüfung durch die privaten Krankenversicherungen zur Orientierung einbezogen.

Unterschieden wird in den Verzeichnissen von risikounerheblichen und risikoerheblichen Krankheiten. Dabei wird konkret auf die Behandlungskosten der einzelnen Risiken Bezug genommen.

Aufnahme und Antragstellung der Krankenversicherung

Bei Antragstellung für die Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung muss der Antragsteller Angaben über seinen persönlichen Gesundheitszustand machen. Jeder Antragsteller wird einer Risikoprüfung unterzogen, deren Ergebnis in die Beitragsfindung einfließt. So kann die private Krankenversicherung bereits im Vorfeld die evtl. anfallenden Kosten, die für die Erhaltung des Gesundheitszustandes des Antragstellers anfallen können, mit in die Kalkulation einbeziehen.

Risikoprüfung

In ganz seltenen Fällen führt die Risikoprüfung zur Ablehnung des Antrags. Vielmehr werden je nach Risikoeinschätzung Risikozuschläge auf den Beitrag gefordert. Diese Risikozuschläge können auch zeitlich begrenzt werden. Treten während dieser zeitlichen Begrenzung keine Folgeschäden beim Versicherten auf, so kann es durchaus sein, dass die Risikozuschläge wegfallen.

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