Kompositversicherer haben alle Versicherungen im Angebot, die als Sach- und Unfallversicherungen gelten. Krankenversicherungen gehören allerdings nicht dazu. Zu den angebotenen Versicherungen zählen:
KFZ-Versicherung
Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug haftpflichtversichert sein, sonst kann es nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Die KFZ-Versicherung, auch als Autohaftpflichtversicherung bezeichnet, deckt alle Schäden ab, die durch einen Unfall mit dem Fahrzeug entstehen. In Allerdings deckt die KFZ-Versicherung nur die Schäden des Unfallgegners und der Insassen beider Fahrzeuge ab. Soll auch der Schaden am eigenen Fahrzeug abgesichert sein, so sind die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung als Zusatzversicherung in den Vertrag mit aufzunehmen.
Haftpflichtversicherung
Zu unterscheiden sind zwei Haftpflichtversicherungen und zwar zum Einen die Privathaftpflichtversicherung, die sich nur auf den Privatbereich bezieht.
Zum Anderen die Betriebshaftpflicht, die sich auf den Geschäftsbereich und die Schäden trägt, die in diesem Bereich entstehen. In die Betriebshaftpflicht können auch Mitarbeiter mit eingeschlossen werden.
Für Makler und freiberufliche Buchhalter ist die Vermögenshaftpflicht eine Absicherung. Die Vermögenshaftpflicht leistet im Rahmen des Versicherungsschutzes das versicherte Risiko für den Fall, dass es sich beim Schadensfall um einen Vermögensschaden handelt, der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine der Versicherungen, die nach den persönlichen Bedürfnissen ausgebaut werden kann. Sie bietet Rechtsschutz für den Kraftfahrer und für daraus resultierende zivilrechtliche Gerichtsverfahren. Ein weiteres Gebiet ist das Arbeitsrecht. Hier können Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, für den Fall eines Arbeitsgerichtsverfahrens Versicherungsschutz in den Vertrag übernehmen.
Transportversicherung
Mit der Transportversicherung werden die Güter versichert, die auf dem Transportweg zu Schaden kommen.