Für die Stabilisierung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes kann ein Kuraufenthalt oder ein Aufenthalt in einem Sanatorium notwendig werden. Kurkliniken sind Kliniken, die für bestimmte Krankenbilder und deren Verbesserung spezialisiert sind. In den Kurkliniken werden Therapien angeboten und durchgeführt, sowie die ärztliche Begutachtung. Auch werden in der Regel psychologische Betreuung und Betreuung durch Sozialarbeiter angeboten.
Das Sanatorium ist ähnlich gelagert wie eine Kurklinik, jedoch ausschließlich für chronisch Kranke oder für Kranke, deren Erkrankung langwierig ist, zuständig. Wie bei den Kurkliniken werden auch hier Therapien angeboten und durchgeführt.
Für die Kosten, die für den Aufenthalt in Kurkliniken anfallen, gilt folgendes:
Der Antrag wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung zwar eingereicht, doch meist ist derjenige, der die Kosten trägt, die Rentenversicherung. In ganz seltenen Fällen trägt die Krankenversicherung direkt die Kosten.
Der Patient hat pro Tag einen Eigenanteil zu leisten.
Bei Berufstätigen, die bereits Krankengeld beziehen, bezahlt die Rentenversicherung den Verdienstausfall, meist in Höhe des Krankengeldes.
Privatversicherte und Kosten
Bei privat versicherten Personen ist das anders. Diese müssen mit dem Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung bei der Tarifwahl einen Sondertarif für die Erstattung der Kurkosten wählen. Allerdings kann der Versicherte wählen, ob er den Tagesgeldsatz oder die medizinischen Leistungen ersetzt haben möchte. Vor Kurantritt muss jedoch die Kostenübernahmebestätigung vorliegen.