Krankengeld der Krankenkassen

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Jeder Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall das gesetzlich verankerte Recht auf Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen, d. h. er bezieht das volle Gehalt von seinem Arbeitgeber für diesen Zeitraum, auch wenn er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.
Nach diesen sechs Wochen springen die Krankenkassen ein und zwar für die Dauer von 72 Wochen. Der Versicherte erhält während diesem Zeitraum von der Krankenkasse Krankengeld. Nach diesen 72 Wochen Krankengeldbezug ist der Kranke „ausgesteuert“. Arbeitgeber und Krankenkasse müssen keine geldlichen Leistungen mehr erbringen.
Die Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass der Versicherte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und bedingt durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz auszufüllen. Außerdem muss er nachweisen, dass der Zeitraum der Lohnfortzahlung überschritten ist bzw. wird.

Wieviel Krankengeld wird gezahlt durch die gesetzliche Krankenkasse?

Für den Zeitraum des Krankengeldbezuges werden dem Versicherten etwa 90% des Nettogehaltes erstattet. Überstunden, Einmalzahlung und andere geldliche Zuwendungen werden hier berücksichtigt.
Selbständige und Freiberufler erhalten nur dann Krankengeld, wenn sie dies bei der freiwilligen Mitgliedschaft ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben. Das gleiche gilt auch für privat Versicherte.
Für den Krankheitsfall kann allerdings eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die in diesem Fall auch Leistungen erbringt.

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