Krankenhausaufenthalt mit Krankenversicherung

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Viele Krankheiten können nur im Krankenhaus behandelt werden. Die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus nennt man auch Krankenausbehandlung. Wird der Patient stationär aufgenommen, so wird er in der Regel einige Zeit im Krankenhaus verbringen. Für jeden Tag, der er im Krankenhaus verbringt, muss der Patient eine Zuzahlung in Höhe von EUR 10,00 leisten, jedoch längstens für 28 Tage pro Jahr. Versicherte unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.
Die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen hat für alle Standards, das sind die Behandlungen, Pflege und Ernährung, bestimmte Leistungssätze.

Wer rechnet mit der Krankenversicherung ab?

Diese werden direkt vom Krankenhaus mit der Versicherung abgerechnet. Die Höhe der Pflegesätze ist in der Gebührenordnung verankert und es werden nur Leistungen erstattet, die für den Patienten während des Klinikaufenthaltes notwendig sind.
Bei privat versicherten Personen fällt die Zuzahlung der EUR 10,00 weg. Zum Teil rechnen die Krankenhäuser direkt mit der Krankenversicherung ab, meist jedoch wird auch hier ein Vertrag zwischen Krankenhaus und Patient geschlossen. Der Patient reicht die Rechnung des Krankenhauses sowie die Belege, die mit dem Aufenthalt in Verbindung stehen. Die private Krankenversicherung erstattet den Rechnungsbetrag direkt an den Versicherungsnehmer.

Es gibt Zusatzleistungen die in der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können

Je nach versichertem Tarif hat der privat Versicherte Zusatzleistungen, die er bei einem Krankenhausaufenthalt beanspruchen kann, sofern diese in der Klinik möglich sind.

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