In der Umgangssprache werden die Krankenversicherungen, sowohl die privaten als auch die gesetzlichen, Krankenkassen genannt. Genau gesehen steht der Begriff Krankenkasse nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Pflicht der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Pflicht, alle Menschen in Kasse aufzunehmen. In Deutschland gibt es die Versicherungspflicht. Bestimmte Personengruppen fallen jedoch aus der Versicherungspflicht heraus und können sowohl freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden als auch bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied werden.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es verschiedene Einteilungen und zwar
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK),
- die Ersatzkassen (EK),
- die Innungskrankenkassen (IKK)
- und die Betriebskrankenkassen (BKK).
Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen
Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Unterschiede sowohl beim Beitrag als auch bei den Leistungen. Waren bis vor einigen Jahren die Leistungen der Ersatzkassen (DAK, Barmer) und der Innungskrankenkassen (IKK Classic) umfangreicher als bei der AOK, so haben sich die gesetzlichen Krankenkassen leistungsmäßig an einander angepasst. Das gilt auch für die Betriebskrankenkassen.
Das gilt auch für die Beiträge, die einheitlich durch die Bundesregierung beschlossen wurden. Einziger Unterschied ist, dass einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern und andere nicht.