Krankentagegeld kann in der PKV vereinbart werden

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Krankentagegeld ist ein Begriff aus dem Bereich der privaten Krankenversicherungen. Für den Fall, dass der Versicherte arbeitsunfähig wird, bezahlt die private Krankenversicherung das sogenannte Krankentagegeld, sofern diese Leistung im abgeschlossenen Vertrag enthalten ist. Im Gegensatz dazu wird von den gesetzlichen Krankenkassen Krankengeld bezahlt und zwar nach dem 42. Krankentag und nachdem der Zeitraum der Lohnfortzahlung beendet ist. Das gilt nicht für Selbständige und freiberuflich Tätige – hier kommen die gewählten Leistungen zum Tragen.

Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung haben auch die Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Hier bezahlt auch die private Krankenversicherung das Krankentagegeld erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Bei Selbständigen und freiberuflich Tätigen kommt es darauf an, welchen Tarif sie gewählt haben und ob der Anspruch auf Krankentagegeld in den gewählten Tarifen enthalten ist.

Zusatzversicherung und Krankentagegeld

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt eine Zusatzversicherung ab, die sich auf Krankentagegeld spezialisiert hat. Bei Abschluss kann der Antragsteller wählen, wie hoch das Krankentagegeld sein soll und entsprechend wird die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe festlegen. Diese Zusatzversicherung ist sowohl für pflichtversicherte und privatversicherte Personen sinnvoll, für Selbständige und freiberuflich Tätige sollte sie ein Muss sein.

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