Krankenversicherungsfrei bedeutet nichts anders, als dass die Person Einkünfte bezieht, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit beginnt oder bereits ausübt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt derzeit EUR 3.750,00 monatlich oder jährlich EUR 45.000,00. Allerdings liegt die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bei EUR 4.162,50 je Monat oder EUR 49.950,00 pro Jahr. Die Beträge werden jährlich neu definiert und von der Bundesregierung in der Regel heraufgesetzt.
Bedeutung Krankenversicherungsfreiheit
Krankenversicherungsfrei bedeutet jedoch nicht, dass keine Krankenversicherungspflicht besteht. In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung und jedermann haben muss. Der Begriff „keine gesetzliche Versicherungspflicht“ bedeutet in der Regel nichts anderes, als dass Personen, die unter diesen Begriff fallen, sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern lassen müssen. Diese Personen haben vielmehr das Wahlrecht, ob sie eine Versicherung bei einer der privaten Krankenversicherungen abschließen oder sich als freiwilliges Mitglied bei einer der gesetzlichen Krankenkassen binden.
Studenten und Auszubildende haben die Möglichkeit, sich für einen gewissen Zeitraum von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. In der Regel werden aber beide über die Familienversicherung weitergeführt. Der Antrag auf Befreiung muss jedoch zwei Wochen nach Beginn des Studiums oder der Ausbildung bei der Krankenkasse vorliegen.