Anders als in Ländern wie der USA ist in Deutschland ein umfassender Schutz der Bevölkerung im sozialen Bereich vorhanden. Dieses Sozialsystem sorgt dafür, dass die Bürger grundsätzlich abgesichert sind. Es besteht aus fünf Säulen, die die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung und Unfallversicherung beinhalten.
In Deutschland unterliegt jeder Bundesbürger der Krankenversicherungspflicht. Bis zu einem bestimmten Einkommen ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der Arbeitgeber meldet seinen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse an und überweist monatlich die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. So ist der Bürger komplett abgesichert. Das gilt z. T. auch für diejenigen, die Leistungen der Arbeitsagentur, des Job Centers oder des Sozialamtes beziehen. Hier werden allerdings keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge bezahlt.
Bürger, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und diejenigen, die über dem versicherungspflichtigen Einkommen Bezüge haben, können sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichern lassen oder eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Für welche der beiden Möglichkeiten sich der Bürger entscheidet, hängt vielfach von der Höhe des Beitrages und den angebotenen Leistungen ab. Für die Altersvorsorge gilt, dass diese vom Bürger muss selbst in die Hand genommen werden muss. Auch dafür steht eine Auswahl an Möglichkeiten zur Verfügung.