Krankheitskosten werden von Krankenkassen gezahlt

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Krankheitskosten sind die Kosten, die für das Gesundheitswesen anfallen. Darunter fallen die Behandlungskosten der Ärzte sowie die Kosten für stationäre Aufenthalte in Kliniken und Krankenhäuser. Aber auch die Kosten für die Verwaltung der einzelnen Versicherungen gehören zu den Krankheitskosten.
Kurz: Krankheitskosten beinhalten Kosten für die Prävention, Behandlung, Rehabilitation und die Behandlungs- und Aufenthaltskosten in Krankenhäusern für Patienten. Der Betrag, den die Krankheitskosten im Jahre 2008 verursachten, belief sich auf  254,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Betrag von 3.100 Euro pro Kopf der Bevölkerung.

Was versteht man unter Krankheitskosten?

Doch unter Krankheitskosten versteht man auch etwas anders. Nämlich die absetzbaren Kosten für die eigene Gesundheit, die mit der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Abzugsfähige Krankheitskosten, die das Finanzamt anerkennt, sind z. B. Arzneimittel und Behandlungen, deren Kosten der Steuerpflichtige, oder / und Ehefrau, Kinder, selbst getragen hat.
Anerkannt werden nur die Kosten, die über dem Betrag liegen, der dem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen, dem Familienstand. Wer seine Steuererklärung über den Computer erledigt, dem wird dieser Betrag angezeigt.

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