Künstler und Publizisten gehören zu den freiberuflich Tätigen und fallen auf Grund dieser Tatsache nicht in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Künstler Definition für die Krankenkasse
Künstler sind all diejenigen, die einen künstlerischen Beruf ausüben, wie z. B. Maler, Schauspieler, Sänger, Dichter, Musiker, Schriftsteller u. v. a. m.
Als Publizisten werden in der Regel Journalisten und Reporter beschrieben.
Künstlersozialkasse
Im Jahre 1983 wurde die Künstlersozialkasse (KSK) gegründet, die den Künstlern die Möglichkeit bietet, sich beitragsgünstig versichern zu lassen. So haben Künstler die Möglichkeit sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen und haben wie alle Arbeitnehmer den Vorteil, dass die KSK den Arbeitgeberanteil übernimmt.
Die Künstlersozialkasse wird teilweise vom Staat finanziert. Einen weiteren Teil der Finanzierung werden durch die Unternehmen getätigt, die Künstler und Publizisten engagieren und einen Beitrag in die Künstlersozialkasse einbezahlen. Der Beitrag wird wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen über das Einkommen der Person ermittelt.
Versicherungspflicht
Wie für alle Arbeitnehmer die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht, so besteht für Künstler und Publizisten die Versicherungspflicht in die Künstlersozialkasse. Auch hier besteht eine Beitragsbemessungsgrenze. Wird diese überschritten, können sich Künstler und Publizisten privat versichern lassen. Eine Befreiung aus der Rentenversicherung gibt es für Künstler und Publizisten jedoch nicht.