Kurtagegeld für Kurklinik

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Für den Aufenthalt in einer Kurklinik übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen für die medizinischen Maßnahmen sowie für den Aufenthalt die Kosten. Bei beiden Krankenversicherungen ist es jedoch notwendig, dass die Kostenübernahmebescheinigung vorliegt.

Gesetzliche Krankenkasse und Kurtagegeld

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist es in der Regel so, dass die Kosten von der Rentenversicherung übernommen werden. Dazu gehört auch das Kurtagegeld, das sich an die Höhe des vorher bezogenen Krankengeldes orientiert. Die Unterlagen des Arztes sowie der Kurantrag werden jedoch an die gesetzliche Krankenversicherung übersandt, die die weitere Bearbeitung und Weiterleitung an die Rentenversicherung übernimmt. Für den Kuraufenthalt hat der gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung zu leisten.
Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kurkosten, sofern ein entsprechender Kurkosten-Tarif im laufenden Vertrag enthalten ist. Auch hier ist der Kostenübernahmeentscheid von maßgeblicher Bedeutung.
Alle Versicherten haben jedoch die Möglichkeit über eine Krankenzusatzversicherung auch eine

Kurtagegeldversicherung mit abzuschließen. Diese macht immer Sinn, denn die meisten Krankheiten kommen akut und nicht selten wird danach ein Kuraufenthalt notwendig.

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