Kurzzeitpflege mit kurzem Zeitraum

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Kurzzeitpflege ist eine Pflege, die über einen kurzen Zeitraum zum Tragen kommt. Die Kurzzeitpflege kommt meist dann vor, wenn der Pflegebedürftige für max. 28 Tage in einem Pflegeheim untergebracht wird. Meist wird der Pflegebedürftige voll von Familie oder Verwandten zu Hause gepflegt. Damit ist die häusliche Pflege gemeint. Aber auch Familie und Verwandte brauchen Urlaub und für diese Zeit gibt es die Kurzzeitpflege.

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus

Auch wenn Patienten direkt aus dem Krankenhaus entlassen werden sollen und eine entsprechende Pflege im häuslichen Bereich nicht gegeben ist, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Patienten, die auf einen dauerhaften Heimplatz warten.

Einrichtungen für die Pflege

Die Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Einrichtungen erfolgen wie z. B. in Altenheimen. Für die Kosten kommt die Pflegeversicherung auf und zwar bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.470,00. Enthalten sind in diesem Betrag alle Kosten für die Grundpflege und der medizinischen Behandlung, nicht aber die Kosten für Unterkunft.
Die privaten Pflegeversicherungen bieten hier Zusatzleistungen an, die über die der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

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