Mitversicherung Versicherung mit Risikoabdeckung

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Die Mitversicherung ist eine Form der Versicherung, bei dessen Risikoabdeckung mehrere Versicherungsunternehmen beteiligt sein können, damit das Risiko abgedeckt werden kann. Alle Versicherer stehen für eine bestimmte Quote oder einem bestimmten Anteil für die Deckung des Risikos gerade. Der Versicherungsnehmer erhält allerdings nur einen Vertrag, der das gesamt Risiko abdeckt. Diese Versicherungsart kommt in der Regel nur bei großen Projekten z. b. im Bereich der Industrie vor.
Der Versicherer, der den höchsten Risikoanteil trägt, übernimmt die Führung und ist somit für die Vertragsgestaltung und Schadenabwicklung zuständig.  Auch für die Beitreibung der Beiträge ist die führende Gesellschaft zuständig. Die daran beteiligten Versicherungsunternehmen können ihre Anteile kündigen. Die Verträge der anderen Versicherungsunternehmen bleiben bestehen.

Vertrag mit Versicherungsunternehmen

Der Vertrag kommt in der Regel zwischen den Versicherungsunternehmen zustande, trotzdem hat auch der Versicherungsnehmer mit jedem dieser Unternehmen nach deutschem Recht einen selbständigen Vertrag. Dieser Vertrag bezieht sich auf die Haftung für das anteiligen Risikos.
Die führende Versicherungsgesellschaft ist für den Versicherungsnehmer der Ansprechpartner und auch der Vertragspartner.

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