Mutter-Kind-Maßnahme wie Kur

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Eine Mutter-Kind-Kur, heute auch Vater-Kind-Kur, fällt unter den Begriff der Mutter-Kind-Maßnahme. Diese Maßnahme ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert.

Medizinische Versorung

Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Form der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme, die eine stationäre medizinische Versorgung beinhaltet.  Die Dauer für diese Maßnahme beträgt in der Regel 21 Tage.
Um diese Maßnahme zu erhalten müssen gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen. Auch ist vor Antritt ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen und die Kostenübernahmebescheinigung abzuwarten.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenkassen haben ähnliche Maßnahmen in ihrem Leistungskatalog. Auch hier ist vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen und die Kostenübernahmebescheinigung abzuwarten.
Für die Dauer der Mutter-Kind-Maßnahme darf kein Urlaub genommen werden. Die Zielgruppen sind Mütter und Väter sowie erziehungsberechtigte Großeltern. Auch ist es möglich, dass die Mutter oder der Vater diese Maßnahme ohne das Kind erhalten  kann.

Mutter-Kind-Kur

Die Regelungen, die den Anspruch auf diese Maßnahme definieren sind in den § 24 und 41 des SGB V enthalten.
Die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist immer eine Maßnahme, die stationär durchgeführt wird. Die Krankenversicherungen nehmen vor Genehmigung gerne den medizinischen Dienst der Krankenkassen in Anspruch.

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