Der Begriff Nachhaftung kommt aus dem Versicherungsbereich. Meist kommt die Nachsicherung bei Haftpflichtversicherungen zum Tagen, aber auch bei den privaten Krankenversicherungen. Die Nachrichtung ist eine Absicherung, die auch noch für einen gewissen Zeitraum nach Kündigung des Vertrages Bestand hat. Kurz gesagt: die Nachhaftung ist ein gesetzlicher Tatbestand, der die Haftung eines Unternehmens oder einer Privatperson länger als die Dauer des tatsächliches Risikos verlängert.
Ein Beispiel für die Nachhaftung ist die
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung. Wird während eines Versicherungsfalles von Seiten des Versicherungsunternehmens vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, so hat der Versicherte bis zum letzten Tag des Kündigungsmonats Anspruch auf Leistungen des Versicherungsunternehmens.
Reise-Krankenversicherungen beinhalten auch eine Nachhaftung, deren Dauer aber von den einzelnen Versicherungsgesellschaften verschieden sein kann. Eine gute Reise-Krankenversicherung wird die Kosten bis zur Transportfähigkeit des Versicherungsnehmers erstatten, auch wenn der Versicherungsnehmer über das Ende seiner Reise hinaus transportfähig ist.
Sehr oft kommt die Nachhaftung bei derVermögensschadenshaftflicht und der KFZ-Haftpflicht zum Tragen. Bei der Vermögensschadenshaftpflicht kann der Schaden erst dann auftreten, wenn die Ursachen bereits während der Vertragslaufzeit entstanden sind.
Die Dauer der Nachhaftung kann zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer frei verhandelt werden.