Im medizinischen Bereich wird zwischen Tagespflege und Nachtpflege unterschieden. Beides sind Einrichtungen, die die Pflegebedürftigen teilstationär versorgen.
Tagespflege
Bei der Tagespflege ist es so, dass der Pflegebedürftige tagsüber in der Pflegeeinrichtung ist und die Nacht im eigenen Haus verbringt. Bei der Nachtpflege ist dies genau umgekehrt.
Hier wird der Pflegebedürftige während der Nacht teilstationär von ausgebildetem Pflegepersonal versorgt. Am Tage ist der Patient in seiner Wohnung oder seinem Haus.
Diese teilstationäre Pflege kommt immer dann zum Tragen, wenn eine erhöhte Pflege notwendig wird oder die häusliche Pflege nicht ausreicht.
Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahme möglich
Die Kosten für die teilstationäre Pflege übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Pflegestufe werden die Leistungen bis zum Höchstbetrag übernommen.
Für die teilstationäre Pflege gelten zurzeit folgende Beträge:
- Pflegestufe I Euro 420,00
- Pflegestufe II Euro 980,00
- Pflegestufe III Euro 1.470,00
Die anfallenden Kosten für die Pflege sowie die Kosten für die soziale Betreuung und der medizinischen Versorgung werden von der Pflegekasse übernommen, die Kosten für Verpflegung jedoch nicht. Diese müssen vom Versicherten selbst finanziert werden.
Die Nachpflege kann auch mit anderen Sachleistungen, z. B. der ambulanten Pflege kombiniert werden.