Nachversicherung Neugeborener

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Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen werden Neugeborene gem. § 10 SGB V in der Familienversicherung nachversichert. Das ist auch bei den privaten Krankenversicherungen möglich. Das Kind muss spätestens zwei Monate nach seiner Geburt bei der privaten Krankenversicherung angemeldet bzw. nachgemeldet werden.
Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Elternteil bereits drei Monate Mitglied des Krankenversicherungsunternehmens ist. Der Tarif für das Kind darf nicht höher sein als der des Elternteils, das bei dem Versicherungsunternehmen versichert ist. Die gleichen Regeln gelten für adoptierte Kinder. Hier kann jedoch ein Zuschlag bis zu 100% möglich sein.

Private Krankenversicherung

Bei den privaten Krankenversicherungen ist das Beachten der Fristen von großer Bedeutung. Damit das neugeborene Kind nachversichert werden kann, muss die Frist  von zwei Monaten exakt eingehalten werden, d. h. vor Ablauf der Frist ist eine Nachversicherung problemlos möglich, danach nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Kind in der PKV

Wollen pflichtversicherte Eltern ihr Kind bei einer privaten Krankenversicherung versichern, so ist das bei einigen Gesellschaften durchaus möglich, auch wenn kein Elternteil Mitglied des Unternehmens ist.

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