Die Nebenversicherung ist eine Doppel- oder Mehrfachversicherung, die bei Krankenversicherungen, Haftpflicht- und Hausratversicherung nicht erlaubt ist. Lebensversicherungen und Absicherungen für die Altersvorsorge fallen nicht unter das Verbot.
Mehrere Versicherungsgesellschaften
Nicht erlaubt deshalb, weil bei Eintritt des Versicherungsfalles die Situation gegeben ist, dass der Schaden bei zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften angemeldet und von allen auch Leistungen bezogen werden.
Mehrfachversicherung
Wurden die einzelnen Gesellschaften nicht über die Mehrfachversicherung informiert, so können diese bei Kenntnis die Leistungen verweigern.
Hausrat und Haftpflicht
Wenn zwei Haushalte zusammengeführt werden, so sind Haftpflicht- und Hausratversicherung doppelt vorhanden. Hier gilt, die Versicherung, deren Versicherungsbeginn vor der anderen Versicherung war, hat Vorrang.
Der Versicherungsnehmer, dessen Versicherungsvertrag später begonnen hat, informiert seine Versicherungsgesellschaft darüber, dass er mit einem Lebensgefährten zusammenzieht und dessen Versicherung vor der eigenen begonnen hat. Der Versicherungsnehmer muss genaue Angaben darüber machen, bei welcher Gesellschaft die Versicherung abgeschlossen wurde, wann der Versicherungsbeginn war. Außerdem ist die Versicherungsnummer mitzuteilen.
Es gilt also, wenn der Versicherungsnehmer für ein Risiko mehrere Versicherungen abgeschlossen hat, hat er dies den Versicherungsgesellschaften umgehend zu melden.