Nettoverzinsung der Erträge

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Unter Nettoverzinsung versteht man die Erträge, die aus Kapitalanlagen von Versicherten des Unternehmens erwirtschaftet werden und die Aufwendungen, die dafür notwendig waren. Die Kennzahl Nettoverzinsung wird aus der Formel
Kapitalanlageergebnis / mittlere Kapitalanlagen * 100
errechnet. Sie zeigt, wie es mit der Beitragsstabilität bestellt ist. Für Maßnahmen, die aus dem Kaptalanlageergebnis beitragsentlastend finanziert werden soll, sind die Regelungen im § 12 a VAG zu finden.

Bei Kapitalanlagen machen bis zu 90% der Überschussbeteiligung die Nettoverzinsung aus. Das gilt für Kapital bildende Versicherungsgesellschaften. Überschussbeteiligungen müssten vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, so wird es buchhalterisch und gesetzlich verlangt.
Wer eine Versicherungsgesellschaft sucht, die eine gute Nettorendite erzielt, sollt die Nettoverzinsungen und Nettorenditen der letzten sieben bis zehn Jahre prüfen, bevor er Kapital anlegt. Dieser Zeitraum sagt über die Anlagestrategie und dessen Erfolg sehr viel aus, denn nicht jedes Jahr ist gleichermaßen erfolgreich. Die Hochrechnungen, die immer wieder zur Schau gestellt werden, sind nur Hochrechnungen, die bereits im nächsten Jahr ganz anders aussehen können. Die Nettoverzinsung und Nettorenditen sind hier besser Prüfmittel.

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