Neugeborene in der privaten Krankenversicherung versicherbar

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Kommt ein Kind zur Welt, so ist es sofort bei den Eltern oder einem Elternteil versichert. Kinder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert und beitragsfrei mitgeführt. Der versicherte Elternteil meldet sein Kind nur noch bei der Krankenversicherung an.

Gesetzliche Krankenversicherung

Möchten die Eltern, dass ihr Kind mehr Leistungen aus der Krankenversicherung erhält, ist es bei einigen Versicherungsgesellschaften möglich, das Kind dort anzumelden ohne dass die Eltern oder ein Elternteil bei der Gesellschaft Mitglied ist.

Private Krankenkasse

Für privatversicherte Eltern ist das ähnlich. Hier muss die Nachmeldefrist von zwei Monaten nach der Geburt beachtet werden. Auch müssen beide Eltern oder wenigstens ein Elternteil bereits seit drei Monaten Mitglied in der privaten Krankenversicherung sein. Zu beachten ist ferner, dass der Tarif für das Kind nicht besser sein darf als der Tarif, den die Eltern oder der Elternteil haben.

Wird die Nachmeldefrist überschritten, muss für das Kind ein Antrag ausgefüllt werden, der in der Regel mit einer Risikoprüfung gekoppelt ist.

n/a