Teilstationäre Behandlung mit ambulanter Behandlung

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Eine teilstationäre Behandlung schließt eine teilambulante Behandlung immer mit ein. Dies bezieht auf den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der Hauswirtschaftlichen Betreuung oder Unterbringungen ein.
Diese kann in Kurzeitpflegen, Tageskliniken oder Tagespflegeeinrichtungen sein. Die teilstationäre Behandlung schließt die Versorgung in der medizinischen und pflegerischen Betreuung tagsüber oder nachts ein.
Die teilstationäre Behandlung wird eingesetzt, wenn eine vollstätionäre Unterbringung und Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.

Krankentagegeld bei der gesetzlichen Krankenkasse

Die Bundespflegesatzverordnung definiert dies als quotteilstationäre Behandlung. Sie umfasst die stationäre Behandlung mit weniger als 24 Stunden Dauer. Die Patienten werden Stunden weise in ärztlicher oder pflegerischer Betreuung untergebracht. Die restliche Tagessorge oder die Nachbehandlung kann Zuhause erfolgen.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen entfällt bei einer solchen Maßnahme meist das Krankentagegeld. Dies ist bei den privaten Krankenkassen ebenso. Alle anderen Leistungen werden von beiden Krankenkassen übernommen.

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