Treuhänder Ombutsmann der PKV

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Ein Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person, die z.B. durch einen Vertrag oder einem privatrechtlichen Abkommen ein Recht übertragen wird.
Die beiden Vertragspartner bestimmten den Treuhänder und er dient als Vermittler zwischen den Parteien. Dieser Begriff stammt aus dem Rechtswesen. Danach muss dieser Treuhänder auf jeden Fall ein qualifizierter Fachmann.
Ein Obhutsmann ist damit nicht betroffen. Er wird im Bereich der privaten Krankenkassen als Schlichter eingesetzt.
Ein Treuhänder wird meist eingesetzt, wenn die beiden Vertragspartner nicht sofort einen Vertrag schließen können, meist handelt sich es dabei um finanzielle Angelegenheiten. Der Treuhänder überwacht den Vertragsabschluss.

Ebenso übernimmt ein Treuhänder bei Testamentsvollstreckungen oder bei Depositaren Tätigkeiten. Selbstverständlich auch bei Treuhänderverfahren. Dies kommt zustande, wenn die einzelnen Versicherungen untereinander nicht zum Vertrag kommen.

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