Unbezahlter Urlaub

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Ein unbezahlter Urlaub wird genommen, wenn die vorhandenen Urlaubstage nicht ausreichen für evtl. Besorgungen oder Behandlungen oder wenn man einfach mehr Urlaub im Jahr machen möchte. Auch bei Weiterbildungen oder Mutterschutz tritt dieser unbezahlte Urlaub in Kraft.

Obwohl in anderen Ländern wie z.B. Kanada und Großbritannien von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht wird, sind in Deutschland die unbezahlten Urlaubstage sehr selten.
Einen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub hat der Arbeitnehmer nicht. Sollte jedoch einem Arbeitnehmer unbezahlter Urlaub gewährt werden, so haben nach dem Gleichstellungsprinzip alle Firmenangehörige ein Recht auf diese Urlaubsart. Es sei denn, im Tarifvertrag wurde der Anspruch auf unbezahlten Urlaub festgelegt.

Bei Bundeswehr, Zivildienst, bei erkrankten Kinder – Fürsorgepflicht – da muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub gewähren.

Bei einem unbezahlten Urlaub ruhen, wie der Begriff schon aussagt, sämtliche Einkommen und Arbeitsleistungen. Das Kündigungsschutz und bleibt bestehen und evtl. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld anteilig gekürzt.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben auch bei unbezahltem Urlaub ein Anrecht auf 4 Wochen durch die Sozialversicherungen versichert zu sein. Am ersten Tag nach den vier Wochen erlischt die Versicherungspflicht und der gesetzlich Versicherte steht dann ohne Schutz da.
Bei der privaten Krankenkasse ist das nicht der Fall. Die monatlichen Beiträge werden weiter erhoben und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Bei einem längeren unbezahlten Urlaub wird eine private Krankenkasse oder die freiwillige Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen.

Nimmt der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten wieder auf, so muss der Arbeitgeber ihn wieder bei der Sozialversicherung anmelden. Eventuell anteilige Zahlungen von Weihnachtsgeld etc. sind dann ebenfalls steuerpflichtig.

Private Krankenversicherung

Wenn man die Absicht hat, unbezahlten Urlaub längerfristig in Anspruch zu nehmen, sollte dies mit dem Arbeitgeber unbedingt vorher klären und auch seine Versicherungen im Voraus schon regeln. Es gibt z.B. eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine zeitlang nur verminderte Bezüge zahlt und dann aber den unbezahlten Urlaub weiter versichert. Dies ist nur eine Möglichkeit. Sonst bleiben noch die privaten Krankenkassen.

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