Vergütung von nichtärztlichen Leistungserbringern

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Durch unseren hohen Lebensstandard, die Nährstoffreiche und die mangelnde Bewegung, die wir heutzutage haben, herrschen gesundheitliche Risiken, die nicht nur mit einem Arzt zu behandeln sind. Dazu haben sie Berufsgruppen entwickelt, die zusammen mit dem Arzt eine umfassende Therapie mit dem Zweck der Genesung zusammenarbeiten. Die Leistungen dieser Berufsgruppen übernimmt daher auch die Krankenkasse.

Zu den nichtärztlichen Leistungserbringern zählen Apotheker, Krankengymnasten, häusliche Krankenpflege bis hin zu den Rettungsdiensten.

Die Vergütung dieser Gruppen hängt in erster Linie von der Art der Leistung ab, die sie im Gesundheitssystem erbringen. Der Apotheker wird von der Krankenkasse finanziert, die häusliche Krankenpflege von der Pflegekasse. In einer Pflegekasse ist jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch mit angemeldet. Die privat Versicherten müssen daher zusätzlich noch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Bei der Physiotherapie kommt es bei der Vergütung auf die Art der Versorgung und die Länge der Versorgung an. Die gesetzlich Versicherten bekommen erstmal eine geringe Anzahl von Therapiestunden aufgeschrieben als die privat Versicherten. Die GKV zahlen in der Regel 15-30 Minuten pro Sitzung, die PKV zahlen da deutlich mehr. Eine Vergütung dieser Kosten gibt es nur für den Fall,  wo ein Arzt ein Rezept dafür ausstellte. Alles andere muss jeder selber bezahlen

Man sollte sich vor einer nichtärztlichen Therapie vorher erst mit Arzt und Krankenkasse über die Kostenübernahme einigen. Sicherlich übernehmen die privaten Krankenkassen mehr Leistungen.

Integrierte Versorgung

Diese integrierte Versorgung wurde eingeführt, um über die erbrachten Leistungen – von Ärzten, Therapeuten, Apotheken, stationäre Behandlungen, ambulante Behandlungen einen Überblick zu behalten und den Patienten mit allen Komponenten eine sinnvolle Therapie zu verordnen. Als Anreiz dafür haben verschiedene Versicherungen Bonusprogramme eingeführt, die mit verbilligten oder kostenlosen Leistungen für diese Art der Versorgung werben sollen.

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