Sicherlich steht vor jeder Versicherung der Versicherungsantrag. Dort sind die persönlichen Angaben und der Zweck der jeweiligen Versicherung angegeben. Auch bei einem Wechsel von Versicherung zu Versicherung muss ein Versicherungsvertrag geschlossen werden, dies gilt auch für Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Krankenkassen
Bei den Krankenkassen unterscheiden sich jedoch beide Verfahren ganz erheblich. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen jeden Antragsteller annehmen müssen. Bei den privaten Krankenversicherungen ist das Verfahren etwas komplizierter. Es wird dort erst das Versicherungsrisiko bestimmt. Leidet ein Antragsteller bereits an einer schwerwiegenden Erkrankung kann der Antrag abgelehnt werden.