Versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Versicherungsfremde Leistungen gibt es meist bei den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen.  In erster Linie sind es Leistungen, die den Versicherten geldwerte Vorteile bringt und liegt meist im Interesse des Staates.

Als Beispiele für versicherungsfremde Leistungen kann man folgendes aufzählen:

–    Mutterschaftsgeld
–    Kostenlose Familienversicherung
–    Leistungen während einer Schwangerschaft
–    Empfängnisverhütung/Sterilisation
–    Schwangerschaftsabbrüche

In einem neuen Gesetz wurde dafür gesorgt, dass ein Teil der Leistungen vom Bund an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Damit soll ein Teil der Kosten für die versicherungsfreien Leistungen aufgefangen werden. Also werden oben genannte Leistungen nicht ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenversicherungen geleistet, sondern durch zusätzliche Steuergelder – wie zum Beispiel durch die Erhöhung der Tabaksteuer. Dieser Zuschuss von Steuermitteln wurde 2005 mit 2,5 Milliarden und wird voraussichtlich bis 2012 ganze 14 Milliarden betragen.

Gesetzliche Krankenkasse und Politik

Durch die Überlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen wird in der Politik derzeit diskutiert. Man möchte die versicherungsfremden Leistungen von den Schultern der gesetzlichen Krankenkassen nehmen und diese dann evtl. ersatzlos streichen. Mit dieser Maßnahme würden die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabil bleiben oder wären in Zukunft evtl. auch zu senken.

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