Versicherungskarte für die gesetzliche Krankenkasse

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Die Karte der Versicherten ist eine Speicherkarte mit einem Chip darauf. Auf diesem Chip befinden sich die Basisdaten eines Versicherten – Leistungsberechtigung zum Beispiel und auch die Vorgaben zur Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Anders ausgedrückt berechtigt diese Versichertenkarte den Inhaber zur Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen und verpflichtet die Krankenkasse ebenso die Kosten dafür zu übernehmen, so lange sie in ihrem Leistungsumfang enthalten ist. Während Patienten mit der privaten Krankenversicherungskarte jeden Arzt in Anspruch zu nehmen, hat die gesetzliche Versicherte nur die Wahl zwischen den kassenärztlich zugelassenen Ärzten.

Versichertenkarte der gesetzlich Versicherten muss vorgelegt werden

Ist man gesetzlich versichert, so ist die erste Versorgung immer vom Hausarzt zu leisten. Wenn diese Behandlung nicht möglich ist, so wird der Patient vom Hausarzt zu einem Spezialisten weitervermittelt (Überweisung). Bei allen weiteren Arztbesuchen sind neben der Überweisung auch die Versichertenkarte mitzubringen.

Mitglieder der privaten Krankenkassen sind nicht auf diese Überweisung angewiesen. Sie können ohne Vermittlung direkt zu dem Arzt ihrer Wahl gehen. Bei Rückenproblemen zum Beispiel zum Orthopäden.

Die Abrechnungen als privat Krankenversicherten Patienten unterscheiden sich grundsätzlich von denen der gesetzlich Versicherten. Als privat versicherter Patient erhält man automatisch eine Rechnung über die angefallenen Kosten bei der Behandlung, die dann laut Informationen auf dem Chip an den Patienten oder an den Erziehungsberechtigten des Patienten verschickt werden. Diese Rechnung mit der Aufforderung, sie zu begleichen, reicht man dann bei den privaten Krankenversicherrungen ein. Im Normalfall werden diese Kosten dann sofort zurückerstattet.

Abrechnung mit der gesetzlichen Kasse

Bei den gesetzlich versicherten Patienten rechnet der automatisch mit der auf dem Chip gespeicherten Krankenkasse ab. Daher ist es auch notwendig, seine Karte immer dabei zu haben. Als gesetzlich versicherter Patient kommt man nur bei der Zuzahlungsregelung mit der jeweiligen Abrechnung in Verbindung.

Eine solche Karte hat sich also bei den gesetzlichen Krankenversicherungen bewährt und muss daher immer vorgezeigt werden. Privat Versicherte kommen auch ohne Karte bei den einzelnen Behandlungen aus.

n/a