Bei einer privaten Krankenversicherung können die Familienmitglieder über den Versicherungsnehmer mit versichert werden. Bei der Volljährigkeit der Kinder haben diese die Wahl, entweder dort weiterhin mitversichert zu bleiben oder selber in eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wenn die Tarife in der PKV für das volljährige Kind beibehalten werden sollen, muss eine Vertragstrennung mit dem Kind vereinbart werden. Diese Vertragstrennung bedeutet nur, dass der jeweilige Tarif in der jeweiligen Versicherung übernommen wird und von da an von dem Kind selber bezahlt wird.
Bei einer Scheidung haben beide Vertragsparteien das Recht, ihre Vertragteile als eigenständigen Vertrag fortzuführen.