Die privaten Krankenversicherungen verstehen unter den so genannten Vorerkrankungen alle Erkrankungen, die ein Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon hatte. Bei zu schweren Vorerkrankungen kann die private Krankenversicherung einen Versicherungsantrag ablehnen – man spricht dann von einer Ablehnungsdiagnose.
Gesetzliche Krankenkasse und Vorerkrankung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind bestehende Vorerkrankungen unerheblich. Sie können weder einen Versicherungsantrag ablehnen, noch dadurch die Versicherungsbeiträge erhöhen.
Private Krankenversicherung und Vorerkrankung
Bei den privaten Krankenversicherungen ist beides durchaus möglich.
Bei einer Antragsstellung muss sich jeder Antragssteller einer so genannten Risikoprüfung unterziehen. Dazu müssen detaillierte Angaben zu bestehen Krankheiten und dem Gesundheitszustand beantwortet werden und gegebenenfalls ein Gesundheitszeugnis vom Arzt eingeholt werden. Falls bei dieser Gesundheitsprüfung unter Umständen eine schwerwiegende Erkrankung zu Tage kommt, kann dies eine Ablehnungsdiagnose darstellen. Das heißt, der Versicherungsantrag wird abgelehnt.
Ablehungsdiagnose
Eine Ablehnungsdiagnose wird meist in Zusammenhang mit Suchterkrankungen – Alkohol, Drogen – oder psychischen Erkrankungen – Depressionen – erstellt. Für die meisten Erkrankungen – Kreislauferkrankungen, Hauterkrankungen – wird lediglich der Beitrag erhöht.
Gesundheitsprüfung
Bei Versicherungsnehmer, die sich bei der Gesundheitsprüfung als gesund erwiesen haben, können gelegentlich verborgene schwere Vorerkrankungen erst im Nachhinein zu Tage kommen. In diesem Fall dürfen die PKV ihre Beiträge dem neuen Risiko anpassen. Falls sich herausstellen lässt, das diese Vorerkrankung wissentlich verschwiegen wurde, kann die private Krankenversicherung den Vertrag kündigen und evtl. rechtliche Schritte gegen den Versicherungsnehmer einleiten.
Risikoprüfung
Die Risikoprüfung ist für die PKV eine wichtige Grundlage für alle Versicherungsverträge. Aufgrund dieser Prüfung wird über Aufnahme oder über die Beitragshöhe entschieden. Nicht nur, das Versicherungsnehmer, die aufgrund der Risikoprüfung einen Risikozuschlag und dadurch erhöhte Beiträge zu zahlen haben. Auch Eintrittsalter und das persönliche Umfeld ist bei der Beitragsbemessung ausschlaggebend und sicherlich auch die einzeln gewünschten Leistungen der PKV.