Wahlärztliche Leistungen: Krankenversicherung

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Die wahlärztlichen Leistungen werden oft mit den Wahlleistungen im Krankenhaus in Zusammenhang gebracht. Fakt ist, das sich wahlärztliche Leistungen von den normalen ärztlich abrechnungsüblicher Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt abgrenzen.

Leistungen: gesetzlich Versicherte

Die allgemeinen Leistungen sichern dem Versicherten eine grundlegende ärztliche Versorgung durch den jeweils diensthabenden Arzt  zu. Dies gilt auch für notwendige Untersuchungen, die für einen ausreichenden Gesundheitszustand nötig sind, Besondere Behandlungen, auch wahlärztliche Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen getragen. Die gesetzlich Versicherten haben darauf keinen Anspruch.

Ein- oder Zweibettzimmer in der privaten Krankenversicherung

Die Wahlleistungen insgesamt sorgen für mehr Mitspracherecht eines Patienten bei einem Krankenhausaufenthalt. Er kann sich ein Ein- oder Zweibettzimmer aussuchen und kann im Zuge der wahlärztlichen Leistungen sich einen bestimmten Arzt – auch den Chefarzt – für seine Behandlung aussuchen. Diese Rechte sind in den allgemeinen Behandlungsverträgen von gesetzlich Versicherten nicht enthalten.

Die Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen müssen getrennt von den Behandlungskosten abgerechnet werden. Außerdem muss bei Behandlungsbeginn ein zusätzlicher Vertrag zwischen Krankenhaus und Patient abgeschlossen werden, die den Umfang der Wahlleistungen konkret zum Inhalt hat. Nach Vertragsabschluss können dann die zusätzlichen Leistungen beansprucht werden. Jeder gesetzlich Versicherte hat selbstverständlich auch die Wahl, einen solchen Vertrag mit dem Krankenhaus einzugehen, er muss dann allerdings die zusätzlichen Kosten selber tragen oder einer Zusatzversicherung vorlegen.

Zusatzversicherung oder private Krankenversicherung

Die Zusatzversicherungen und die privaten Krankenversicherungen tragen die zusätzlichen Kosten, die bei einem solchen Vertragsabschluss dann anfallen.
Es gibt spezielle Zusatzversicherungen, die sich nur auf die Erstattung von Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten spezialisiert haben. Damit kann der Patient immer diese Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Bei der Anzahl von Anbietern einer solchen Zusatzversicherung empfiehlt sich ein besonders gründlicher Vergleich des Preis/Leistungsverhältnisses

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