Zahlungsverzug in der Krankenversicherung

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Zahlungsverzug gibt es, wenn die Beitragszahlungen ausbleiben innerhalb der Zahlungsfrist und bereits mehrere Mahnungen durch die Krankenkassen erfolglos blieben.
Bei der privaten Krankenkasse müssen die Versicherten einen monatlichen Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen. Sollte dies eine einmalige Angelegenheit sein, so wird die Versicherung wohl keine weiteren Schritte einleiten.

Private Krankenversicherung: Zahlungsverzüge

In einer privaten Krankenversicherung sollten es keine wiederholten Zahlungsverzüge geben, da sonst die Krankenversicherung den Vertrag kündigen kann. Es gibt allerdings auch bei den Krankenversicherungen eine Reakivierungsfrist. Wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die fälligen Beiträge gezahlt werden, wird der Versicherungsvertrag reaktiviert. Die Kündigung des Vertrages wird damit unwirksam.
Ist auch diese Reaktivierungsfrist überschritten, ist der Vertrag endgültig gekündigt. Sollte der Versicherte eine neue private Krankenversicherung abschließen wollen, muss er sich einer neuen Risikoüberprüfung unterziehen. Außerdem ist es nach einem Versicherungsausschluss aus einer privaten Krankenversicherung recht schwer, bei einer anderen PKV versichert zu werden. Alle Anträge werden abgelehnt, wenn ein Vertrag wegen Zahlungsverzug gekündigt wurde.

Gesetzliche Krankenkasse: Verzug

Auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es eine Kündigung aufgrund eines Zahlungsverzuges. Sollte man mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sein, so kann auch eine gesetzliche Versicherung kündigen und der Versicherungsschutz entfällt.

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